top of page

Schutzkonzept Covid-19

Grundlage

Als eine Veranstaltung im Sinne dieser Bestimmung gilt ein zeitlich begrenzter, in einem definierten Raum oder Perimeter stattfindender und geplanter öffentlicher oder privater Anlass. Dieser Anlass hat in aller Regel einen definierten Zweck und eine Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung. Zudem ist davon auszugehen, dass es im Rahmen einer Veranstaltung zumeist eine Darbietung vor Zuschauerinnen und Zuschauern gibt bzw. sich die Besucherinnen und Besucher während längerer Zeit am gleichen Ort aufhalten, oder aber z.B. Teilnehmende sich aktiv beteiligen (wie bei Breitensportanlässen). Mit Einkaufseinrichtungen und Märkten vergleichbare Einlässe, etwa Messen oder Gewerbeausstellungen oder Jahrmärkte sind nicht als Veranstaltungen zu qualifizieren (Gemäss Artikel 6 der Covid Verordnung); sie unterliegen damit nicht den Vorgaben zur Maximalzahl anwesender bzw. teilnehmender Personen von 1'000 Personen. Für die genannten Einrichtungen bzw. Aktivitäten besteht für die Betreiber jedoch die Pflicht zur Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzepts, gleich wie für Organisatoren von Veranstaltungen.

 

In Bereichen, in denen sich die Personen bewegen bzw. durchgehen (z.B. Märkten), sind die Personen durch geeignete Lenkungsmassnahmen (wie Markierungen, Bänder) so zu lenken, dass der erforderliche Abstand zwischen den Personen eingehalten werden kann. Aufgrund der Örtlichkeiten (z.B. engere Bereiche, die nicht richtungsgetrennt genutzt werden können) wird dies nicht ausnahmslos möglich sein, was dann in Kauf zu nehmen ist, wenn die "Begegnungsdauer" zwischen den Personen sehr gering ist (Gangbereiche). Die Hoheit über die Bewilligung von Märkten hat der Kanton.

(Quelle: marktverband.ch)

​

Örtlichkeiten

Dieses Schutzkonzept gilt für die Chilbi Bichwil, welche an folgenden Örtlichkeiten stattfindet:

  • Kreienbergstrasse und diverse Vorplätze an der Dorfstrasse (Die Dorfstrasse wird nicht komplett gesperrt)

  • Ganzes Schulareal (Optional mit Turnhalle und allen mietbaren Nebenräumen)

​​

Schutzmassnahmen

Allgemein

Die Chilbi Bichwil beinhaltet einen Warenmarkt, Verpflegungsstände, Restaurationsbetriebe und Chilbi-Attraktionen.

  • Auf dem Areal werden Hinweisschilder des BAG aufgestellt

  • Es ist ein ungehinderter Personenfluss zu gewährleisten, d.h. Engstellen sind zu vermeiden. Auf eine Einbahnregelung wird jedoch verzichtet.

  • Für Märkte und Freizeitbetriebe besteht ab 26. Juni 2021 keine Personenbeschränkungen mehr

  • Personen, die sich krank fühlen, insbesondere bei Fieber und Husten, werden ersucht, den Markt nicht zu besuchen.

​​

Anweisungen an Helfer, Mitarbeitende und Schausteller

  • Die Hände sind regelmässig zu desinfizieren.

  • Oberflächen und Gegenstände sind nach Gebrauch, insbesondere wenn diese durch mehrere Personen berührt werden, regelmässig zu reinigen.

  • Die eigenen Attraktionen der Chilbi Bichwil werden vom Organisationskomitee ausreichend mit Desinfektionsmittel, Einweghandschuhen und BAG-Plakaten versorgt.

  • Alle restlichen Standbetreiber sind selbst für genügend Desinfektionsmittel, Papierhandtücher, Schutzmasken Einweghandschuhe und BAG-Plakate verantwortlich.

  • Covid-19-Erkrankte und Personen, die krankheitsähnliche Symptome aufweisen, dürfen nicht an der Chilbi Bichwil eingesetzt werden. Es gelten die Bestimmungen des BAG (u.a. Selbstisolation).

  • Die Besucher werden vom Verkaufspersonal angehalten, Abstand zu halten gegenüber dem Verkaufspersonal und anderen Personen. Für die Kundschaft ist vor dem Stand ein Wartebereich mit Abständen von 1.5 Meter auf dem Boden durch die Standbetreiber zu markieren. Nach Möglichkeit soll ein

  • Ein- und Ausgang definiert werden, sodass sich Besucher nicht kreuzen.

  • Nach Möglichkeit ist die kontaktlose Bezahlung zu bevorzugen.

  • Der Kundenkontakt ist möglichst gering zu halten. Körperlicher Kundenkontakt ist möglichst zu vermeiden.

  • Personen, welche sich nicht an die Anweisungen halten, können vom Areal gewiesen werden.

​

Hygiene

  • Öffentliche Sanitäranlagen mit einem Handspülbecken stehen bei der Mehrzweckhalle zur Verfügung. Auf dem Areal werden zusätzliche Desinfektionsstellen aufgestellt.

  • Für die Kundschaft wird durch die Standbetreiber ebenfalls Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.

​​

Distanz halten

  • Im ganzen Areal ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1.5 Meter einzuhalten.

  • Jeder Marktstand weist seitlich einen Mindestabstand von 1.5 Meter zu einem anderen Marktstand auf.

  • Grundsätzlich soll auf der gegenüberliegenden Seite eines Marktstandes kein anderer Marktstand platziert werden, sodass Engstellen vermieden werden können. Sofern dies nicht möglich ist, gilt ein Abstand von 4 Metern.

  • Pro 1.5 Meter Standlänge darf sich hinter und vor dem Stand nur je eine Person aufhalten.

  • Nach Möglichkeit ist durch die Standbetreibenden an der Zahlstelle eine Trennscheibe zu montieren und kontaktlose Kartenzahlung anzubieten.

​​

Innenbereiche

  • Es gilt eine Maskenpflicht in den Innenräumen. Ausgenommen von der Maskentragpflicht sind Kinder bis zu 12 Jahren und Personen, welche aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Es wird mittels Plakaten an Zugangspunkten auf die Maskentragepflicht hingewiesen.

  • Bei Konsumationen am Sitzplatz sind die Kontaktdaten zu erheben

​​

Informationen

  • Alle Beteiligten (Helfer, Mitarbeiter und Schausteller) an der Chilbi Bichwil werden vorgängig zur Chilbi über die Massnahmen informiert. Dies erfolgt mit der schriftlichen Bestätigung zur Teilnahme durch das Organisationskomitee.

  • Auf der Website der Chilbi Bichwil wird das Schutzkonzept vorgängig publiziert

​​

Organisation

Es werden folgende Verantwortlichkeiten festgelegt:

  • Die Verantwortung bezüglich Umsetzung der Massnahmen in und um den Marktstand liegt bei der Standbetreiberin respektive beim Standbetreiber.

  • Das Organisationskomitee stellt sicher, dass die Abstände zwischen den Marktständen eingehalten werden, sowie Hinweistafeln für die Marktbesuchenden am Markttag und genügend Abfalleimer aufgestellt werden.

​​

Gültigkeit

Dieses Schutzkonzept gilt an der Chilbi Bichwil vom 25. und 26. September 2021. Basis bildet die Branchenlösung des Schweizerischen Marktverbandes. Änderungen aufgrund der Covid-19 Situation bleiben vorbehalten.

bottom of page